Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Next »

Link zum Rechtstext

Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 2. Mai 2013

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der in Nummer 2 genannten Verordnung genehmigungsbedürftig sind und in denen folgende Abfälle und Stoffe eingesetzt werden:
-> feste, flüssige oder in Behältern gefasste gasförmige Abfälle oder
-> ähnliche feste oder flüssige brennbare Stoffe, die nicht in Nummer 1.2.1, 1.2.2 oder 1.2.3 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) aufgeführt sind, ausgenommen ähnliche flüssige brennbare Stoffe, soweit bei ihrer Verbrennung keine anderen oder keine höheren Emissionen als bei der Verbrennung von leichtem Heizöl auftreten können, oder
-> feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die bei der Pyrolyse oder Vergasung von Abfällen entstehen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_17_2013/

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/luft/bimschg/vo/17bv_ges.htm

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

REVIEW 11.05.2013 - Verordnungspaket Umsetzung IED

URL-Adresse

http://eco-compliance.de/uploads/cgblog/id254/Verordnungspaket_IED_II.pdf


 

  • No labels