Link zum Rechtstext | Brandenburgisches Landesplanungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesplanungsgesetz und Vorschaltgesetz zum Landesentwicklungsprogramm für das Land Brandenburg |
Kerninhalte | Aufgabe der Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. |