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Link zum Rechtstext

Vergabeverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003

Kerninhalte

Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.

 

 

 

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