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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | TRGS 614 |
Kerninhalte | Diese Regel schränkt die Verwendung von Azofarbstoffen ein, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können. Eine Auflistung der betroffenen Azofarbstoffe kann beim VCI, Fachausschuss Farbstoffe und organische Pigmente, Postfach 111943, 60054 Frankfurt, angefordert werden. Außerdem gibt die Technische Regel Maßnahmen zur Markierung von Mineralöl mit Azofarbstoffen vor. |