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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können

Link zum RechtstextTRGS 614

Kerninhalte

Diese Regel schränkt die Verwendung von Azofarbstoffen ein, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können.

Eine Auflistung der betroffenen Azofarbstoffe kann beim VCI, Fachausschuss Farbstoffe und organische Pigmente, Postfach 111943, 60054 Frankfurt, angefordert werden.

Außerdem gibt die Technische Regel Maßnahmen zur Markierung von Mineralöl mit Azofarbstoffen vor.

 

 

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