Gesetzl. Kurzzeichen |
AkkStelleG |
Link zum Rechtstext |
Akkreditierungsstellengesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gesetz über die Akkreditierungsstelle vom 31. Juli 2009 |
Kerninhalte |
Dieses Gesetz regelt die Zuständigkeit, die Aufgaben und die Befugnisse der Akkreditierungsstelle.Hinweis: Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Die DAkkS begutachtet, bestätigt und überwacht als unabhängige Einrichtung die fachliche Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen (Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen) und bestätigt mit einer Akkreditierung, dass diese Stellen ihre Aufgaben fachkundig und nach geltenden Anforderungen erfüllen. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
buzer.de |
URL-Adresse |
http://www.buzer.de/gesetz/8977/index.htm |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/verwaltung/akkstelleg.htm |
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