Link zum Rechtstext |
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich |
Kerninhalte |
Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien zu fördern. |
URL-Adresse |
http://www.gesetze-im-internet.de/eew_rmeg/index.html |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/eewaermeg_ges.htm |
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