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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 Landesplanungsgesetz

Kerninhalte

Der Zusammenschluss der Gemeinden ist durch die Landesplanungsbehörde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen.
Im Rahmen der Anzeige einer Planungsgemeinschaft gemäß § 10a Abs. 1 Satz 2 LPlG sind der Landesplanungsbehörde die gemeinsamen Planungsziele der betreffenden Gemeinden in Grundzügen darzulegen.
Die Landesplanungsbehörde informiert die betroffenen Ministerien über die Anzeige und die Planungsziele.

URL-Adresse

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=3588&menu=1&sg=0&keyword=Verordnung%20zu%20Regionalen%20Fl%E4chennutzungspl%E4ne

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/nrw/vo_lpg.htm


 

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