Link zum Rechtstext |
Sächsisches AusführungsG zum AbwasserabgabenG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Sächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz vom 05. Mai 2004 |
Kerninhalte |
Dieses Gesetz legt für Sachsen fest, dass wenn einer Abwasserbehandlungsanlage ein Nachklärteich klärtechnisch unmittelbar zugeordnet ist, gemäß § 3 Abs. 3 AbwAG auf Antrag des Abgabepflichtigen bei der Berechnung der Abgabe die Zahl der Schadeinheiten außer Ansatz bleibt, um die die Schädlichkeit des Abwassers durch den Nachklärteich vermindert wird. |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/wasser/laender/sachsen/abg_ges.htm |
URL-Adresse |
http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=9359116073919&jlink=a42 |
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