Link zum Rechtstext |
Sächsische WasserbuchVO |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Führung der Wasserbücher |
Kerninhalte |
Diese Verordnung normiert die Pflicht, für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser zur Übersicht und zum Nachweis getroffener wasserrechtlicher Entscheidungen und bestehender Rechtsverhältnisse Wasserbücher zu führen und legt die eintragungspflichtigen wasserrechtlichen Entscheidung und Rechtsverhältnisse fest. |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/wasser/laender/sachsen/wabuv.htm |
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