Link zum Rechtstext |
Sicherheitsüberprüfungs- und GeheimschutzG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz SÜG-LSA vom 26. Januar 2006 |
Kerninhalte |
Das Gesetz regelt zum Zwecke des personellen Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung), und Schutzvorkehrungen, die beim Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten einzuhalten sind. |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/lsa/lsueg_gs.htm |
URL-Adresse |
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/tzl/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-S%C3%9CGSchGSTrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=52&showdoccase=1&doc.part=R¶mfromHL=true#focuspoint |
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