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2. ProdSV |
Link zum Rechtstext |
Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 7. Juli 2011 |
Kerninhalte |
Diese Verordnung gilt, wenn Spielzeug auf dem Markt bereitgestellt wird. Sie normiert die besonderen Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller sowie die Pflichten der Einführer und Händler. Sie legt zudem die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an Spielzeug fest. |
Bezeichnung |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/anlasi/gsg/gsgv/gsgv2ges.htm |
Bezeichnung |
buzer.de |
URL-Adresse |
http://www.buzer.de/gesetz/9801/index.htm |
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