Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 7 Next »

/wiki/spaces/KUN/overview    


 

Die Verordnung tritt zum 31. Mai 2017 außer Kraft. Sie wird ab 1. Juni 2017 ersetzt durch die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung – mit Ausnahme von § 28 (Entsorgungsfachbetrieberegister), der erst am 1. Juni 2018 in Kraft tritt. 

Link zum Rechtstext

Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe vom 10. September 1996

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeit von Entsorgungsfachbetrieben, deren Betriebsinhaber und die beschäftigten Personen einschließlich Überwachung und Zertifizierung.

Sie gilt sowohl für Betriebe, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten und beseitigen und als Entsorgungsfachbetrieb anerkannt sind, als auch für technische Überwachungsorganisationen zur Überwachung der Betriebe.

TagsEfbVO; EntsorgungsfbV; EFachbetriebeV; EntsorgFachbetriebV; EntsorgungfachbetriebV; EntsorgungsfbVO; EFachbetriebeVO; EntsorgFachbetriebVO; EntsorgungfachbetriebVO; EntsorgungsFBV; EntsorgungsFBVO

 

 

  • No labels