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Link zum Rechtstext | EltBauV Bay |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für elektrische Betriebsräume mit folgenden elektrischen Anlagen: - Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV, Transformatoren und Kondensatoren mit polychlorierten Biphenylen (PCB) und einer Leistung von mehr als 3 kVA
- ortsfeste Stromerzeugungsaggregate
- Zentralbatterien für Sicherheitsbeleuchtung
in - Waren und Geschäftshäusern,
- Versammlungsstätten, ausgenommen Versammlungsstätten in fliegenden Bauten,
- Büro und Verwaltungsgebäuden,
- Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Entbindungs und Säuglingsheimen,
- Schulen und Sportstätten,
- Beherbergungsstätten, Gaststätten,
- geschlossenen Großgaragen und
- Wohngebäuden.
Sie gilt nicht für elektrische Betriebsräume in freistehenden Gebäuden oder durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen, wenn diese nur die elektrischen Betriebsräume enthalten. |