Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kostenverordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen vom 23. November 1992 |
Link zum Rechtstext | Diese Verordnung bestimmt, dass die technischen Überwachungsorganisationen Gebühren für die vorgeschriebenen oder behördlich angeordneten Prüfungen folgender überwachungsbedürftiger Anlagen erheben:
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