/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.2 Verordnungen
Link zum Rechtstext | Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für flüssige Biomasse, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Erzeugung von Strom eingesetzt wird - mit Ausnahme von flüssiger Biomasse, die nur zur Anfahr-, Zünd- oder Stützfeuerung eingesetzt wird. |