Bezeichnung |
Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in der Fassung vom 29. Januar 2002 |
Rechtsebene |
Karlsruhe |
Art der Norm |
Satzung |
Kerninhalte |
Diese Satzung berechtigt die Stadt Karlsruhe, die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage auf die Straßenanlieger zu übertragen (ausgenommen sind Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen). |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung |
Stadt Karlsruhe |
URL-Adresse |
https://web1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/s-1-9.php |
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Gesetzl. Kurzzeichen |
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