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Link zum Rechtstext | Umweltschadenskostenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Umweltschadensgesetzes |
Kerninhalte | Für Amtshandlungen beim Vollzug des Umweltschadensgesetzes werden Gebühren erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis, das als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist. |