Gesetzl. Kurzzeichen |
GEEV |
Link zum Rechtstext |
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien vom 11. Juli 2016 |
Kerninhalte |
Im Interesse einer besseren regionalen Zusammenarbeit und einer stärkeren Angleichung der Rahmenbedingungen in den europäischen Strommärkten, insbesondere mit den an das Gebiet von Deutschland angrenzenden Mitgliedstaaten der EU, regelt diese Verordnung die grenzüberschreitende Ausschreibung des Zahlungsanspruchs für Strom aus Freiflächenanlagen, die sich im Bundesgebiet oder im Staatsgebiet eines anderen Mitgliedstaats der EU befinden.Sie ist anzuwenden für-> gemeinsame Ausschreibungen,> geöffnete nationale Ausschreibungen (mit Ausnahme von Teil 6) und> geöffnete ausländische Ausschreibungen (mit Ausnahme der Teile 2 bis 5 und 8). |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
buzer.de |
URL-Adresse |
http://www.buzer.de/gesetz/12114/b28959.htm |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
REVIEW 19.07.2016 |
URL-Adresse |
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/V/verordnung-grenzueberschreitende-ausschreibung-foerderung-strom-erneuerbare-energien-geev,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/geev_ges.htm |
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