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    4.1 Gesetze


 

Link zum Rechtstext

Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 9. September 1965

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Erlaubnispflicht der Wahrnehmung von Nutzungsrechten, Einwilligungsrechten oder Vergütungsansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber oder Inhaber verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen Auswertung in eigenem oder fremdem Namen durch Verwertungsgesellschaften wie die GEMA.

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