/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.2 Verordnungen
Die Verordnung tritt spätestens am 1. Oktober 2016 außer Kraft.
Link zum Rechtstext | Verordnung zu abschaltbaren Lasten |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten vom 28. Dezember 2012 |
Kerninhalte | Diese Verordnung verpflichtet die Betreiber von Übertragungsnetzen zur Durchführung von Ausschreibungen im Sinne von § 13 Absatz 4a Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Annahme eingegangener Angebote zum Erwerb von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 Megawatt. |