Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung vom 27. Oktober 1994 |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt die Zugangsvoraussetzungen für Eisenbahnbetriebsleiter fest, die die sicherheitsrelevanten Abläufe in einem Eisenbahnunternehmen (Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen) ohne grenzüberschreitenden Verkehr leiten und überwachen. |