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Link zum Rechtstext

Technische Prüfverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen nach der Landesbauordnung vom 26. Januar 2011

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in-> Verkaufsstätten,> Versammlungsstätten,> Beherbergungsstätten,> Krankenhäusern,> Altenheimen, Altenwohnheimen, Pflegehennen (auch Kurzzeitpflege) und Wohnheimen für Behinderte,> Hochhäusern,> Mittel- und Großgaragen,> allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, ausgenommen Schulen, die ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen,> sonstigen Sonderbauten.

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