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FeuVO NRW |
Link zum Rechtstext |
Feuerungsverordnung |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext |
Feuerungsverordnung vom 11. März 2008 |
Kerninhalte |
Diese Verordnung regelt das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen.Sie gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind.Sie gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase. |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/nrw/feu_ges.htm |
URL-Adresse |
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820070525142351808#Fn4 |
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