Link zum Rechtstext | Feuerwehrdienstvorschrift 300 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesundheitliche Anforderungen und medizinische Untersuchungen für den Dienst in der Feuerwehr (Stand Juni 2000) |
Kerninhalte | Diese Feuerwehrdienstvorschrift gilt-> für die Feststellung der Feuerwehrdiensttauglichkeit bei Bewerbern für die Einstellung als Beamter der Berufsfeuerwehr;> für alle Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes;> bei allen Einsatzkräften für die regelmäßige Überprüfung der Feuerwehrdienstfähigkeit;-> für die Feststellung der Tauglichkeit zum Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren.Sie gibt dem untersuchenden Arzt Hinweise sowohl auf einen möglichst einheitlichen Untersuchungsgang als auch auf die Beurteilung der Untersuchungsbefunde. |