Link zum Rechtstext | Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Die Vorschriften dieser Verordnung dienen-> der Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter, insbesondere während des zeitweiligen Aufenthalts, beim Umschlag, bei der unmittelbaren Überladung und während der Durchfuhr sowie-> dem Brandschutz und der Gefahrenabwehr im Geltungsbereich des Hafensicherheitsgesetzes.Anlage 1 enthält Angaben, die an das Gefahrgutinformationssystem des Hamburger Hafens zu übermitteln sind, Anlage 2 Mengengrenzen, besondere Sicherheitsanforderungen und generelle Zulassungsbeschränkungen, die beim Abstellen von verpackten gefährlichen Gütern einzuhalten sind, Anlage 3 Brandschutz- und Gefahrenabwehrmaßnahmen, die beim Abstellen von verpackten gefährlichen Gütern einzuhalten sind, und Anlage 4 Mengengrenzen, Bedingungen und Sicherheitsmaßnahmen, die bei der unmittelbaren Überladung und der Durchfuhr verpackter gefährlicher Güter einzuhalten sind. |