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/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.2 Verordnungen
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Arbeiten in Druckluft vom 4. Oktober 1972 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden. Sie gilt nicht für Arbeiten in Taucherglocken ohne Schleusen und für Taucherarbeiten. |