Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien (Ausgabe Januar 2010) |
Link zum Rechtstext | DGUV Information 209-067 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information dient dem Schutz von Personen vor Gefahren, die hauptsächlich durch elektrischen Strom, wie Körperdurchströmung und Lichtbogenbildung, durch gefährliche Arbeitsstoffe, z. B. freigesetzte Gase und Elektrolyt, und durch gefährliche Reaktionen, wie Knallgasbildung mit Explosionsgefahr und Batteriezerknall, bei der Benutzung von Batterieladeeinrichtungen für Fahrzeuge entstehen können. |