Link zum Rechtstext | Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes |
Bezeichnung | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die gesetzliche Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. |