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Die Norm ist noch nicht gültig. Sie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Link zum Rechtstext

Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Bezeichnung

Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote vom 15. Mai 2017

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die gesetzliche Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

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