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Link zum Rechtstext

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträglichie Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. März 2005

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten und legt die Anforderungen an die Produktverantwortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes für Elektro- und Elektronikgeräte fest.

Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten. Ein weiteres Ziel ist die Wiederverwendung/stoffliche Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren. Darüber hinaus beschränkt es den Anteil bestimmter gefährlicher Stoffe wie beispielsweise Blei oder Quecksilber in neu konzipierten und produzierten Geräten, um den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.

TagsElektroGesetz; Elektrogesetz; EElektronikgerätegesetz; EElektronikgeräteGesetz; EElektronikgeräteG; EElektroGG; EElektroGGesetz; ElektroElektronikGeräteGesetz; ElektroElektronikGerätegesetz

 

 

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