Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesabfallwirtschaftsgesetz Rheinland-Pfalz vom 2. April 1998 |
Link zum Rechtstext | LAbfWG RP |
Kerninhalte | Dieses Gesetz bestimmt im Sinne einer vorbildlichen Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen allgemeine Pflichten und die Pflichten sowohl der öffentlichen Stellen als auch der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der Abfallbehörden. |