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DGUV-Vorschrift 81

Link zum Rechtstext

GUV-V S 1 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schulen (Ausgabe Mai 2001)

Kerninhalte

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die schülergerechte Gestaltung von baulichen Anlagen und Einrichtungen allgemein bildender Schulen, die Schülerinnen und Schülern bestimmungsgemäß zugänglich sind.\par \par Sie gilt ferner für vergleichbare bauliche Anlagen und Einrichtungen von beruflichen Schulen.\par \par Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für\par -> bauliche Anlagen und Einrichtungen von Schwimmbädern im Schulbereich,\par -> den bühnentechnischen Teil von Szenenflächen in der Schule.

URL-Adresse

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-s1.pdf

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/guv/guvs1_ges.htm

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