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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (Ausgabe Juli 2001)

Link zum RechtstextBGR 192

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung für die Auswahl und die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz.

Sie findet keine Anwendung für die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz beim Betrieb von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, und für die Benutzung von Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen.

 

 

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