Link zum Rechtstext | VOC-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Einunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 21. August 2001 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb der in Anhang I genannten Anlagen, in denen unter Verwendung organischer Lösemittel Tätigkeiten nach Anhang II ausgeführt werden, soweit der Lösemittelverbrauch bei den jeweiligen Tätigkeiten die in Anhang I genannten Schwellenwerte überschreitet. |