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AusbEignV |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 |
Kerninhalte |
Diese Verordnung bestimmt, dass Ausbilder und Ausbilderinnen für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen haben. |
URL-Adresse |
http://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/ |
URL-Adresse |
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbeitsrecht/ausbeignv_ges.htm |
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