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AusbEignV

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass Ausbilder und Ausbilderinnen für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen haben.

Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbeitsrecht/ausbeignv_ges.htm

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