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Link zum Rechtstext

Auskünfte/Informationsbeschaffung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse vom 30. Oktober 2012

Kerninhalte

Diese AMR gilt für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen) nach der ArbMedVV.

Sie konkretisiert die Informationen, die der Arbeitgeber dem Arzt erteilen muss, und die Kenntnisse, die sich der Arzt verschaffen muss.

 

 

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