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Link zum Rechtstext

Benzinbleigesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore

Kerninhalte

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Gesundheit den Gehalt an Bleiverbindungen und anderen an Stelle von Blei zugesetzten Metallverbindungen in Ottokraftstoffen zu beschränken.

(2) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Ottokraftstoffe, die für Kraftfahrzeugmotoren bestimmt sind.

 

 

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