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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Anrechnung von Upstream‐Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote vom 22. Januar 2018 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie ist nicht anwendbar auf - Emissionsminderungen durch Projekttätigkeiten, die zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Verringerung der Emissionen einer Anlage führen, die dem Anwendungsbereich der Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG) unterliegt, oder
- den Anteil an Emissionsminderungen durch Projekttätigkeiten im Inland, der durch öffentliche Fördermittel finanziert wird – es sei denn, die öffentlichen Fördermittel dienen der Absicherung von Investitionen.
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