Bezeichnung | Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserverbandes Fulda in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 16. Dezember 2019 |
Rechtsebene | Fulda |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Der Abwasserverband Fulda (AVF) betreibt in Erfüllung der ihm von den Mitgliedsgemeinden übertragenen Pflicht zur Abwasserbeseitigung Abwasseranlagen als eine öffentliche Einrichtung. Er bestimmt Art und Umfang der Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Schaffung, Erneuerung und Erweiterung. Durch die Satzung ist der AVF berechtigt zur Deckung der Kosten Gebühren für das Einleiten (a, b) oder Abholen (c, d) und Behandeln von |
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Bezeichnung | Stadt Fulda |
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