Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung |
Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Mayen-Koblenz über Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung, beide vom 17. Dezember 2018 |
Rechtsebene | Andernach |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Landkreis Mayen-Koblenz, dem die Stadt Andernach angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und zu überlassenden Abfälle unter anderem zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt, verwertet und beseitigt. Sie regelt insbesondere die Anschluss- und Benutzungspflichten sowie die Formen des Einsammelns. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung unter anderem Benutzungsgebühren zu erheben. Sie regelt Gebührenmaßstab und Gebührensätze. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
URL-Adresse | |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse | https://www.kvmyk.de/kv_myk/Landkreis/Kreisrecht/Satzung_Gebuehren_Abfallentsorgung_ab_2019.pdf |
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