Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Next »

 


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vom 29. Oktober 1971

Kerninhalte

Dieses Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, Abänderungen der Tabelle I – Liste der Berufskrankheiten – zu dem Übereinkommen Nr. 121 (der internationalen Arbeitsorganisation)
über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten anzunehmen, sofern diese dem innerstaatlichen Recht entsprechen.

  • No labels