Link zum Rechtstext | Umweltinformationskostenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Landes-Umweltinformationsgesetzes vom 14. Juli 2006 |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, das für die Übermittlung von Informationen aufgrund des Landes-Umweltinformationsgesetzes Kosten erhoben werden. Sie regelt die gebührenpflichtigen Tatbestände, Gebühren und Auslagen sowie Befreiungen und Ermäßigungen. |