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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 2015

Link zum Rechtstext

Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten

  • bei Brandgefahren (Brandschutz),
  • bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und
  • bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).
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