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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2013 |
Kerninhalte | Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen. Dazu werden seitens der Behörden Verantwortlichkeiten (z.B. Bundesstelle für Chemikalien, Bewertungsstellen) definiert und deren Aufgaben bestimmt. Weiter werden im Chemikaliengesetz die Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) definiert, welche für Prüfungen, z.B. im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für ein Biozid-Produkt, vorgeschrieben ist. |
Tags | ChemGesetz; Chemgesetz; ChemiG; ChemiGesetz; Chemigesetz |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 1. Juli 2020 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung Review vom 1. Juli 2020 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen Review vom 1. Juni 2020 I ; II |