Kurzbezeichnung | Abwasser- und Beitrags- und Gebührensatzung Stadt Husum |
Bezeichnung | Allgemeine Abwassersatzung der Stadt Husum vom 26. Juni 2015 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2019 und Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Husum vom 26. Juni 2015 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2019 |
Rechtsebene | Husum |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abwassersatzung bestimmt, dass die Stadt Husum sowohl im Stadtgebiet als auch im Gebiet der Gemeinde Mildstedt zur Schmutzwasserbeseitigung, im Gebiet der Stadt Husum auch zur Niederschlagswasserbeseitigung verpflichtet ist. Die Abwasserbeseitigung wird vom Eigenbetrieb „Stadtwerke Husum Abwasserentsorgung" geführt; sie umfasst das Sammeln und Fortleiten von Abwasser, das Versickern, Verregnen und Verrieseln von Niederschlagswasser (Niederschlagswasser nur in der Stadt Husum), das Einleiten und Behandeln von Abwasser in Abwasseranlagen sowie das Einsammeln, Abfahren und die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers im Gebiet der Stadt Husum. Die Abwassersatzung regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht sowie dessen Ausschluss und Beschränkung, Anschluss- und Benutzungszwang sowie Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Abwassergebührensatzung berechtigt die Stadtentwässerungsbetriebe, Beiträge und Gebühren unter anderem für die Vorhaltung und Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung zu erheben. Sie legt insbesondere den Beitrags-/Gebührenmaßstab und die Beitrags-/Gebührensätze fest. |
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Bezeichnung | Abwassersatzung |
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Bezeichnung | Beitrags- und Gebührensatzung |
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