Link zum Rechtstext | Verkehrslärmschutzverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12. Juni 1990 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). Sie legt insbesondere Immissionsgrenzwerte und akustische Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen fest. |
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