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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2019/796 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen

Link zum RechtstextCyberangriffe

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen – einschließlich versuchter Cyberangriffe mit potenziell erheblichen Auswirkungen, die eine äußere Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen.

Sie enthält in Anhang I auf der Grundlage von Feststellungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2019/797 eine Liste
-> der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für Cyberangriffe oder versuchte Cyberangriffe verantwortlich sind,
-> der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die finanzielle, technische oder materielle Unterstützung für Cyberangriffe oder versuchte Cyberangriffe leisten oder auf andere Weise, einschließlich durch Planung, Vorbereitung, Mitwirkung, Steuerung, Unterstützung oder Ermutigung, daran beteiligt sind oder sie durch Handlung oder Unterlassung erleichtern,
-> der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die mit den vorgenannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Verbindung stehen.

Sie bestimmt, dass sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter der Kontrolle dieser natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen eingefroren werden.

In Anhang II listet sie Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission auf. Für Deutschland ist das: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaftsrecht,did=404888.html

Links zur RechtsänderungReview vom 02. August 2020
Review vom 01. August 2020


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