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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vom 20. April 1892

Link zum RechtstextGmbHG

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Errichtung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

Es ist in Bezug auf die GmbH die Spezialnorm (lex specialis) gegenüber den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und gehört mit seinen Strafvorschriften zudem zum sogenannten Nebenstrafrecht.

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