Link zum Rechtstext | GUV-V C53 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Feuerwehreinrichtungen und Feuerwehrdienst. Sie enthält Bestimmungen zu Bau und Ausrüstung von Feuerwehreinrichtungen, legt persönliche Anforderungen an Feuerwehrangehörige fest und regelt das Verhalten im Feuerwehrdienst. Bei der Umsetzung dieser Vorgaben wird sie durch die DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ – Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben unterstützt. |