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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | TKG |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.
Teil 7 Abschnitt 2 regelt den Schutz personenbezogener Daten der Teilnehmer und Nutzer von Telekommunikation bei der Erhebung und Verwendung dieser Daten durch Unternehmen und Personen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste in Telekommunikationsnetzen, einschließlich Telekommunikationsnetzen, die Datenerfassungs- und Identifizierungsgeräte unterstützen, erbringen oder an deren Erbringung mitwirken. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 02. Mai 2021 Review vom 01. Mai 2021 Review vom 01. April 2021 Review vom 01. September 2020 Review vom 01. Juli 2020 Review vom 01. Juni 2020 |